
Produktpiraterie lohnt sich nicht
Die KARL MAYER GROUP gewinnt Schiedsverfahren um verletztes Schutzrecht rund um ihre Indigofärbeanlage BLUEDYE auf der ITMA 2023 Mehr erfahrenNur die Besten werden kopiert! Was auf den ersten Blick wie eine Auszeichnung wirkt, hat in der unternehmerischen Praxis erhebliche negative Folgen. Dies musste auch die KARL MAYER GROUP auf der diesjährigen ITMA in Mailand feststellen. Auf der Leitmesse der internationalen Textilmaschinenbaubranche hat die Jupiter Comtex Pvt. Ltd., ein Mitbewerber im Bereich Kettvorbereitung, eine Anlage zum Indigofärben vorgestellt und damit gegen ein Schutzrecht der Unternehmensgruppe verstoßen. Das Exponat enthielt Lösungen, die KARL MAYER für seine Indigofärbeanlage BLUEDYE entwickelt und patentrechtlich geschützt hatte.
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